PMP-Steuerberatung - Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 Zur Förderung der Digitalisierung können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden. Das bedeutet ...
Faktische Sofortabschreibung für Hard- und Software – Warum das BMF-Schreiben vom 26.2.2021 gegen das Gesetz verstößt | nwb.de
Entlastung durch Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter
Sofortabschreibung für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software | Steuern | Haufe